Mindestmaß (Text in Vorbereitung)
Hier entsteht eine Übersicht, über die gesetzlichen Mindestmaße verschiedener Fischarten.
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Inhaltsverzeichnis |
Ein Mindestmaß wird zum Schutz, bzw. Erhalt einer Fischart erlassen. Ziel des Mindestmaßes ist es, daß jeder Fisch mindestens einmal in seinem Leben die Möglichkeit hat, abzulaichen und seine Erbanlagen weiterzugeben.
Die Festlegung der Mindestmaße, wie auch der Schonzeiten ist in Deutschland Ländersache.
In Österreich wird das Mindestmaß auch als Brittelmaß bezeichnet. Dieser Begriff geht auf alte Fischerreivorschriften zurück, nach denen der Fischer ein Maßbrett, das sogenannte Brittl mit sich führen mußte. War der gefangene Fisch kleiner als das Brittl, mußte er zurückgesetzt werden.